Unverbindliche Orientierung · Rechenstand 2026

Kostenlos · ohne Anmeldung · Stand 2026

Arbeitslosengeld berechnen + möglichen Gründungszuschuss gleich mit sehen

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du? Der Rechner zeigt es dir in wenigen Sekunden und rechnet automatisch mit aus, wie viel Förderung möglich wäre, falls du dich einmal selbstständig machen willst.

Gründungszuschuss automatisch mitberechnetUnverbindlich und ohne Anmeldung: Du siehst nur, was möglich wäre, und musst dich für nichts entscheiden. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht, kann bis zu 15 Monate Gründungszuschuss bekommen, steuerfrei und ohne Rückzahlung.
  • Rechenweg nach den Regeln der Agentur für Arbeit (60 % oder 67 % vom pauschalierten Netto)
  • Deine Angaben werden für die Berechnung nicht gespeichert

Arbeitslosengeld + möglicher Gründungszuschuss · unverbindlich

So rechnet die Agentur für Arbeit

Grundlage ist dein durchschnittliches Brutto der letzten zwölf Monate, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Davon zieht die Agentur pauschal 20 % für die Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach deiner Steuerklasse ab. Vom Ergebnis bekommst du 60 %, mit Kind 67 %. Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt von deinen Beschäftigungsmonaten und deinem Alter ab: zwischen 6 und 24 Monaten.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Berechnungsgrundlagen (Rechenstand 2026, ohne Gewähr)
Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung
8.450 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung
69.750 € im Jahr
Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
12.348 € im Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 € im Jahr
Sonderausgaben-Pauschbetrag
36 € im Jahr
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)
4.260 € im Jahr
Rentenversicherung, Anteil des Arbeitnehmers
9,3 %
Arbeitslosenversicherung, Anteil des Arbeitnehmers
1,3 %
Krankenversicherung, Anteil des Arbeitnehmers (ermäßigter Satz und durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
8,45 % (14 % und 2,9 %, jeweils zur Hälfte)
Pflegeversicherung, Anteil des Arbeitnehmers (ohne Zuschlag für Kinderlose)
1,8 %
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
1.900 € im Jahr
Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
20.350 € Lohnsteuer im Jahr (in Steuerklasse III das Doppelte)
Grenzen für die Steuerklassen V und VI
14.071 €, 34.939 € und 222.260 € im Jahr
Pauschale für die Sozialversicherung beim Arbeitslosengeld
20 % des Bruttos
Leistungssatz des Arbeitslosengeldes
60 % des Nettos, mit Kind 67 %
Pauschale zum Gründungszuschuss für die soziale Absicherung
300 € im Monat

Quelle: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025), § 32a EStG 2026, Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026, § 153 SGB III